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Gesamtprogramm

In Kooperation mit

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung

Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen der BME Akademie GmbH erfolgt auf dem Anmeldeformular oder in anderer Form schriftlich unter Angabe von Vor- und Zuname des Teilnehmers, seiner Funktion und Abteilung im Unternehmen, der Rechnungsanschrift sowie der Veranstaltungsnummer. Die Anmeldung ist verbindlich, wenn sie mit Unterschrift versehen ist und die BME Akademie GmbH auf dem Postweg, per e-Mail oder per Telefax erreicht.

2. Buchung

Die Buchung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Ist eine Veranstaltung bereits ausgebucht oder kann sie aus anderen Gründen nicht in der bekannt gegebenen Form stattfinden, teilt die BME Akademie GmbH dies unverzüglich mit. Gegebenenfalls bietet sie einen Wiederholungstermin oder eine Ausweichveranstaltung an.

3. Anmeldebestätigung

Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung. Bitte überprüfen Sie die korrekte Schreibweise Ihres Namens und Ihrer Firmierung. Der Anmeldebestätigung sind die Anschrift, Telefon-/Faxnummer des Tagungshotels sowie die Rechnung beigefügt.

4. Gebühren

Die Teilnahmegebühr zzgl. Mehrwertsteuer ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn.

5. Rücktritt bei Veranstaltungen, ausgenommen  Inhouse-Seminare

Bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine bereits entrichtete Teilnehmergebühr abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 150,– € zurückerstattet. Bei späteren Absagen wird die gesamte Teilnahmegebühr berechnet, sofern nicht von Ihnen im Einzelfall der Nachweis einer abweichenden Schadens- oder Aufwandshöhe erbracht wird. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich per e-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die BME Akademie GmbH im Einzelfall darauf hin.

6. Rücktritt bei Inhouse-Seminaren

Bei Rücktritt bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn eines Inhouse-Seminars fallen Rücktrittsgebühren nicht an, wenn ein Ersatztermin für das Seminar vereinbart wird. Erfolgt der Rücktritt später als vier Wochen, fällt, auch wenn ein Ersatztermin vereinbart wird, ein Betrag in Höhe von 10 % der Netto-Veranstaltungsgebühr für den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand an. Erfolgt der Rücktritt später als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, ohne dass ein Ersatztermin vereinbart wird, fällt der Gesamtnettobetrag für das Inhouse-Seminar an. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt per e-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen.

7. Dozentenwechsel

Fällt ein Dozent aus Krankheit oder sonstigen unvorhergesehenen Gründen kurzfristig aus, kann die BME Akademie GmbH, um eine Absage der Veranstaltung zu vermeiden, einen Wechsel des Dozenten vornehmen und / oder den Programmablauf einer Veranstaltung ändern, sofern dies nicht unzumutbar ist.

8. Absage von Veranstaltungen

Muss eine Veranstaltung aus unvorhergesehenen Gründen, wie z.B. wegen Ausfalls eines Dozenten, wegen ungenügender Beteiligung durch Stornierungen oder aus sonstigen organisatorischen Gründen abgesagt werden, erfolgt eine sofortige Benachrichtigung. Die bezahlte Teilnehmergebühr wird umgehend zurückerstattet oder die BME Akademie GmbH stellt  auf Wunsch einen Gutschein aus, der ein halbes Jahr Gültigkeit besitzt.. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem, grob fahrlässigem Verhalten oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der BME Akademie GmbH. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9. Urheberrecht

Die im Rahmen unserer Veranstaltungen ausgehändigten Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht - auch nicht auszugsweise - ohne Einwilligung der BME Akademie GmbH und der jeweiligen Referenten vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

10. Datenschutz

Ihre Daten werden für die interne Weiterverarbeitung und eigene Werbezwecke, der BME Gruppe, von uns unter strikter Einhaltung des BDSG gespeichert.

11. Gerichtsstand

Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand das am Geschäftssitz der BME Akademie GmbH zuständige Gericht, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.
 
Stand: August 2005